Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben zu den Anwendungsfragen zu den §§ 1 - 24, 50 und 56 Investmentsteuergesetz veröffentlicht.

Investmentsteuergesetz wurde umfangreich reformiert 

Das Investmentsteuergesetz wurde mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.7.2016 (BGBl I S. 1730, BStBl I S. 731) grundlegend angepasst. Zuletzt wurden außerdem durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I S. 2338, BStBl I S. 1377) weitere Änderungen vorgenommen. 

Neues BMF-Schreiben klärt Anwendungsfragen 

In einem 152 Seiten-starken Schreiben nimmt die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen Stellung. Im Fokus stehen (neben allgemeinen Ausführungen) Einzelregelungen zu: 

  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Gesetzlicher Vertreter eines Investmentfonds
  • Zuständige Finanzbehörden und Verordnungsermächtigung
  • Prüfung der steuerlichen Verhältnisse
  • Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds
  • Ergebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds
  • Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger
  • Nachweis der Steuerbefreiung
  • Steuerbefreite Investmentfonds oder Anteilklassen
  • Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch Finanzbehörden
  • Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern
  • Gewerbesteuer
  • Investmenterträge
  • Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds
  • Vorabpauschale
  • Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen
  • Teilfreistellung
  • Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung
  • Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes
  • Verschmelzung von Investmentfonds
  • Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
  • Kapitalertragsteuer
  • Zeitliche Anwendung des Schreibens

BMF, Schreiben v. 21.5.2019, IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, veröffentlicht am 28.5.2019


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