Ministerium sucht 76 neue Auszubildende und Studenten für Brandenburgs Finanzämter
Wie Finanzminister Christian Görke beim Besuch im Finanzamt Nauen mitteilte, beginnen beide Ausbildungsgänge im Herbst 2015. Online bewerben für diese insgesamt 76 Ausbildungs- und Studienplätze können sich junge Frauen und Männer, die im Herbst 2014 höchstens 32 Jahre alt sind, ab jetzt bis zum 30.11.2014.
Brandenburgs Finanzminister Görke betonte, dass damit in diesem Jahr mehr Ausbildungs- und Studienplätze in der landesweiten Steuerverwaltung ausgeschrieben werden als ursprünglich geplant. „Die Zahl von zunächst vorgesehenen 60 Ausbildungs- und Studienplätzen haben wir dieses Jahr um 16 erhöht, weil wir sicherstellen wollen, dass ausreichend Fachkräfte für die Finanzämter auch künftig zur Verfügung stehen.“
Im Finanzamt Nauen absolvieren aktuell neben 174 Beschäftigten 5 angehende Finanzwirte/innen und 11 angehende Diplom-Finanzwirte/innen den praktischen Teil ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums. 2015 sollen 2 angehende Finanzwirte/innen und 2 angehende Diplom-Finanzwirte/innen hinzukommen. Der Finanzminister rief in Nauen junge Menschen dazu auf, sich zu überlegen, ob nicht die Laufbahn in Brandenburgs Finanzverwaltung für sie die berufliche Zukunft sein kann. In den Finanzämtern erwarte die jungen Menschen eine anspruchsvolle, aber auch sehr attraktive Tätigkeit, betonte der Minister. Umfassend informieren könnten sich Interessierte bei einem Hochschul- und Ausbildungsinformationstag am 29.8.2014 an der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule. Die beiden Einrichtungen, an denen der theoretische Teil von Ausbildung und Studium erfolgt, befinden sich beide in Königs Wusterhausen.
2-jährige Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt
Für die 30 Plätze der 2-jährigen Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt können sich Frauen und Männer mit Fachoberschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mit mindestens guten Noten (insbesondere Schwerpunktfächer Deutsch und Mathematik mindestens mit der Note 3 und besser) bewerben. Die 2-jährige Ausbildung erfolgt an der Landesfinanzschule in Königs Wusterhausen und in einem der Finanzämter Brandenburg an der Havel, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg, Potsdam oder Strausberg. Bei erfolgreichem Verlauf verlassen die Absolventen die Ausbildung als Finanzwirtin oder Finanzwirt. Ausbildungsbeginn ist September 2015.
3-jähriges duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt
Bewerberinnen und Bewerber für die 46 Plätze des 3-jährigen dualen Studiums zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt benötigten eine allgemeine Hochschulreife, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mit guten Noten (insbesondere Schwerpunktfächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache mindestens mit der Note 3 und in mindestens einem dieser Fächer die Note 2 und besser). Bei Einstellung studieren sie während der dreijährigen Ausbildungszeit an der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen und werden parallel in einem der Finanzämter Brandenburg an der Havel, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg, Potsdam oder Strausberg praxisnah ausgebildet. Bei erfolgreichem Verlauf erwerben die Absolventen den Abschluss Diplom-Finanzwirtin beziehungsweise Diplom-Finanzwirt. Ausbildungsbeginn ist Oktober 2015.
Hintergrund
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber für beide Ausbildungsjahrgänge können sich ausschließlich online bis zum 30.11.2014 über die Internetseite des Aus- und Fortbildungszentrums Königs Wusterhausen bewerben.
Auf der Seite des Finanzministeriums finden Sie detaillierte Informationen zu Studium und Ausbildung.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 14.8.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
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