Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung wegen der gestiegenen Energiekosten

Ohne strenge Nachweispflichten sollen im Einzelfall auf Antrag fällige Steuern gestundet, Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer angepasst werden sowie Vollstreckungsaufschub gewährt werden.
Steuerliche Billigkeitsmaßnahmen in jedem Einzelfall prüfen
Nach dem BMF-Schreiben ist in jedem Einzelfall unter Würdigung der entscheidungserheblichen Tatsachen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, inwieweit ggf. die Voraussetzungen für eine steuerliche Billigkeitsmaßnahme (z. B. Herabsetzung von Vorauszahlungen, Stundung, Vollstreckungsaufschub) vorliegen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen seien bei bis zum 31.3.2023 eingehenden Anträgen keine strengen Anforderungen zu stellen.
Über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation soll zeitnah entschieden werden. Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2022 sein im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich.
Verzicht auf Stundungszinsen möglich
Laut BMF-Schreiben kann auf die Erhebung von Stundungszinsen im Einzelfall aus Billigkeitsgründen verzichtet werden. Voraussetzung hierfür sei u. a., dass der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Pflichten, insbesondere seinen Zahlungspflichten, bisher pünktlich nachgekommen ist und er in der Vergangenheit nicht wiederholt Stundungen und Vollstreckungsaufschübe in Anspruch genommen hat, wobei Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der Corona-Krise nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. In diesen Fällen kommt ein Verzicht auf Stundungszinsen in der Regel in Betracht, wenn die Billigkeitsmaßnahme für einen Zeitraum von nicht mehr als drei Monaten gewährt wird.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.8335
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.140
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.792
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.225
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1866
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.865
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.293
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.079
-
Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
1.430
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.428
-
Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
02.04.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
01.04.2025
-
Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
01.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
-
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
28.03.2025
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
-
Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
-
Anwendung der Sanierungsklausel
25.03.2025
-
Anwendungsschreiben zur Zinsschranke
25.03.2025