Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer
Das BMF-Schreiben stellt klar, dass wenn das Besteuerungsrecht an Vergütungen von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule nach Art.19 Abs. 5 i. V. m. Artikel 15a DBA-Schweiz und der Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel 19 DBA-Schweiz vom 21.12.2016 der Bundesrepublik Deutschland zusteht, eine Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Abzugsteuer höchstens in Höhe von 4,5 Prozent des Bruttobetrages möglich ist. Die Anrechnung erfolgt dann nach Art. 15a Abs. 3 Buchstabe a DBA-Schweiz entsprechend § 36 EStG unter Ausschluss von § 34c EStG.
Im Einzelnen regelt das Schreiben die Anrechnung Schweizer Abzugsteuer beim Obligatorium (Säule 2a) und Überobligatorium (Säule 2b) in Bezug auf Leibrenten und Kapitalabfindungen.
BMF, Schreiben v. 8.2.2018, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-02, veröffentlicht am 19.2.2018.
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