BMF: FATCA-USA-Umsetzungsverordnung

Am 31.5.2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen unterzeichnet.

Das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen ist am 16.10.2013 in Kraft getreten. Das Abkommen ist am 11.12.2013 in Kraft getreten. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und den Austausch von in dem Abkommen näher bestimmten Informationen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurde durch das AIFM-Steueranpassungs-Gesetz, das am 24.12.2013 in Kraft getreten ist, mit § 117c AO eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage das BMF mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus derartigen Abkommen erlassen kann. Diese Verordnungsermächtigung wird mit dem vorgelegten Entwurf im Hinblick auf das mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Abkommen ausgefüllt.

Schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 20.3.2014 per E-Mail an die Adresse IVB6@bmf.bund.de gesandt werden.

BMF v. 6.3.2014 (Link nicht mehr verfügbar)


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