BMF: Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2014

Die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 ist überarbeitet worden.

Aus der in dem BMF-Schreiben enthaltenen Tabelle geht hervor, wie die Beträge des § 1 Abs. 3 Satz 2, des § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3, des § 32 Abs. 6 Satz 4, des § 33a Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2014 anzusetzen sind (in voller Höhe = Gruppe 1, mit 3/4 = Gruppe 2, mit 1/2 = Gruppe 3, mit 1/4 = Gruppe 4). Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1.1.2012 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

- Amerikanisch-Samoa: Neuaufnahme in Gruppe 3,

- Äquatorialguinea: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,

- Aruba: Neuaufnahme in Gruppe 2,

- Barbados: von Gruppe 2 nach Gruppe 3,

- Bermuda: Neuaufnahme in Gruppe 1,

- China: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

- Cookinseln: von Gruppe 3 nach Gruppe 2,

- Französisch-Polynesien: Neuaufnahme in Gruppe 2,

- Griechenland: von Gruppe 1 nach Gruppe 2,

- Grönland: Neuaufnahme in Gruppe 2,

- Malediven: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

- Neukaledonien: Neuaufnahme in Gruppe 1,

- Peru: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

- Puerto Rico: Neuaufnahme in Gruppe 2,

- Südsudan: Neuaufnahme in Gruppe 4,

- Thailand: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

- Tuvalu: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,

- Ungarn: von Gruppe 2 nach Gruppe 3.

Dieses Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2014 das BMF-Schreiben vom 4.10.2011 (BStBl I 2011 S. 961).

BMF, Schreiben v. 18.11.2013, IV C 4 - S 2285/07/0005 :013


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