Haufe Online Redaktion
Das 153 Seiten umfassende BMF-Schreiben vom 24.7.2013 wird geändert.
Das neue Schreiben ist mit Wirkung ab 1.1.2014 anzuwenden. Abweichend hiervon ist die Neufassung der Rz. 425 bereits ab 1.7.2013 anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 13.1.2014, IV C 3 - S 2015/11/10002 :018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.5755
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