Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds
Daher wurde durch Art. 4 des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentvermögen nach dem Investmentgesetz“ nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG mit Wirkung vom 24.12.2013 neu gefasst. Danach erstreckt sich die Steuerbefreiung nunmehr auf die „Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes“. Der Umfang der nach der Vorschrift umsatzsteuerfreien Verwaltungsleistungen wurde durch die Neuregelung weitgehend unverändert aufrechterhalten, aber an die geänderten Begrifflichkeiten angepasst.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird entsprechend geändert.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf nach dem 24.12.2013 ausgeführte Umsätze anzuwenden.
Für Umsätze, die bis zur Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt ausgeführt werden, ist es nicht zu beanstanden, wenn diese nach Abschn. 4.8.13 UStAE a. F. behandelt werden.
Das BMF-Schreiben vom 6.5.2010 (IV D 3 - S 7160-h/09/10001 (2010/0342087), BStBl I S. 563) wird aufgehoben.
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