![BMF: Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG BMF: Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a EStG](https://www.haufe.de/image/buntstift-liegt-auf-bilanzpapier-438720-1.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=s3qxw0hNJv267S4o64EQikKYKfXXaOcFiXZSu6bGKxs%3D)
Das BMF äußert sich in einem aktuellen Schreiben zu Zweifelsfragen rund um § 6b Abs. 2a EStG.
Das Schreiben greift u.a. folgende Aspekte auf:
- Stellung des Antrags nach § 6b Abs. 2a Satz 2 EStG
- Verhältnis des § 6b Abs. 2a EStG zu § 6b Abs. 1 EStG und § 6b Abs. 3 EStG
- Behandlung von "Altfällen"
- Reinvestitionsabsicht im Rahmen des § 6b Abs. 2a Satz 2 EStG
- Partielle oder ausbleibende Reinvestition im Rahmen des § 6b Abs. 2a Satz 2 EStG
In Kürze finden Sie an dieser Stelle eine Kommentierung des BMF-Schreibens.
BMF, Schreiben v. 7.3.2018, IV C 6 - S 2139/17/10001 :001.