Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Die Finanzverwaltung hat ein neues Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen veröffentlicht.

Kurzüberblick über den Inhalt

In dem 58-seitigen Schreiben werden Einzelheiten zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG geregelt. Es ist in Teil A in folgende Abschnitte gegliedert:

  • Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Basisversorgung)
  • Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG
  • Gemeinsame Regelungen (insbesondere zur Datenübermittlung)
  • Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG

Anwendungszeitpunkt

Nach der Anwendungsregelung in Teil B gilt das Schreiben ab seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für alle offenen Fälle. Einzelne Randziffern (57, 90, 184) gelten jedoch erst ab VZ 2017.

Teil A des mehrfach geänderten Vorgängerschreibens vom 19.8.2013 (Haufe Index 5303432) wird mit Bekanntgabe des neuen Schreibens im Bundessteuerblatt aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 24.5.2017, IV C 3 - S 2221/16/10001 :004