Einkunftsabgrenzung bei Umlageverträgen
Bereits bisher hatte das BMF seine Grundsätze für die Anwendung des § 1 AStG zur Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen - die sog. Verwaltungsgrundsätze-Umlageverträge - festgelegt (BMF, Schreiben v. 30.12.1999, IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl 1999 I S. 1122). Die dortigen Ausführungen wurden nun wie folgt aktualisiert.
Neue Regeln
Für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen gelten fortan die Grundsätze des Kapitels VIII der
OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017. Diese Grundsätze sind auch geläufig als BEPS-Aktionspunkte 8 – 10, welche insbesondere eine Übereinstimmung der Verrechnungspreise mit der Wertschöpfung gewährleisten sollen.
Grundsatz
Wirken mehrere Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe im gemeinsamen Interesse zusammen, übernehmen sie gemeinsam Risiken und leisten Beiträge, um
- Vermögenswerte gemeinsam zu entwickeln (Entwicklungskostenumlage) oder
- Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungskostenumlage),
sind die Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten.
Übergangsregelung zur Anwendung des BMF-Schreibens
Das bisherige BMF-Schreiben vom 30.12.1999 wird mit Wirkung zum 31.12.2018 aufgehoben. Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind grundsätzlich die nachstehenden Grundsätze anzuwenden. Für bereits vor Bekanntgabe dieses BMF-Schreibens getroffene Vereinbarungen zur Kostenumlage gelten noch die bisherigen Regelungen.
Besonders erwähnt wird, dass die Tz. 7. der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) v. 23.2.1983 (BStBl 1983 I S. 218) weiterhin aufgehoben bleibt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
-
Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
-
Änderungen des UStAE zum 31.12.2024
23.12.2024
-
Widerlegen einer Umgehungsgestaltung bei der Hinzurechnungsbesteuerung
23.12.2024
-
Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
-
AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
-
Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
-
Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024