Einkunftsabgrenzung bei Umlageverträgen

Bereits bisher hatte das BMF seine Grundsätze für die Anwendung des § 1 AStG zur Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen - die sog. Verwaltungsgrundsätze-Umlageverträge - festgelegt (BMF, Schreiben v. 30.12.1999, IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl 1999 I S. 1122). Die dortigen Ausführungen wurden nun wie folgt aktualisiert.
Neue Regeln
Für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen gelten fortan die Grundsätze des Kapitels VIII der
OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017. Diese Grundsätze sind auch geläufig als BEPS-Aktionspunkte 8 – 10, welche insbesondere eine Übereinstimmung der Verrechnungspreise mit der Wertschöpfung gewährleisten sollen.
Grundsatz
Wirken mehrere Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe im gemeinsamen Interesse zusammen, übernehmen sie gemeinsam Risiken und leisten Beiträge, um
- Vermögenswerte gemeinsam zu entwickeln (Entwicklungskostenumlage) oder
- Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (Dienstleistungskostenumlage),
sind die Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten.
Übergangsregelung zur Anwendung des BMF-Schreibens
Das bisherige BMF-Schreiben vom 30.12.1999 wird mit Wirkung zum 31.12.2018 aufgehoben. Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, sind grundsätzlich die nachstehenden Grundsätze anzuwenden. Für bereits vor Bekanntgabe dieses BMF-Schreibens getroffene Vereinbarungen zur Kostenumlage gelten noch die bisherigen Regelungen.
Besonders erwähnt wird, dass die Tz. 7. der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze) v. 23.2.1983 (BStBl 1983 I S. 218) weiterhin aufgehoben bleibt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6835
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.766
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.467
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.070
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.196
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.038
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.471
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.327
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.24645
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
-
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
28.03.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
28.03.2025
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
-
Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
-
Anwendung der Sanierungsklausel
25.03.2025
-
Anwendungsschreiben zur Zinsschranke
25.03.2025
-
Anwendung von gleich lautenden Erlassen und BMF-Schreiben
25.03.2025
-
Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
20.03.2025
-
Entlastung von Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug
19.03.2025