Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Waldbesitzer nach Forstschäden 2018
Im vergangenen Jahr gab es Waldschäden durch Sturm, Trockenheit oder auch Schädlingsbefall. Betroffene müssen erhebliche finanzielle Belastungen stemmen, damit diese Schäden beseitigt werden können. Das FinMin Sachsen-Anhalt weist auf Folgendes hin: "Um die Geschädigten zu unterstützen, hat nach intensiven Gesprächen mit den Ländern jetzt das Bundesministerium der Finanzen steuerliche Hilfsmaßnahmen beschlossen." Diese Maßnahmen wurden in einem Schreiben des BMF veröffentlicht.
Sachliche Billigkeitsmaßnahmen
Beispielhaft weist das FinMin Sachsen-Anhalt auf folgende Maßnahmen hin:
- Schadensmengen an Holznutzungen infolge höherer Gewalt werden ohne Unterscheidung nach dem Schadensereignis (Sturmtief "Friederike", Trockenheit und/oder Borkenkäferbefall) zusammengerechnet und
- Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des vorgenannten Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt.
Der koordinierte Ländererlass v. 29.4.2019 führt in einem Maßnahmenkatalog die steuerlichen Hilfsmaßnahmen auf.
BMF, Schreiben v. 29.4.2019, IV C 7 - S 2291/19/10001, FinMin Sachsen-Anhalt, Meldung v. 8.5.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
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