Haufe Online Redaktion
Die Finanzverwaltung hat die Aufstellung der zugelassenen Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2021 veröffentlicht.
Schriftliche Steuerberaterprüfung 2021
Die schriftliche Steuerberaterprüfung 2021 wird bundeseinheitlich vom 5.10. bis 7.10.2021 stattfinden. Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, welche Hilfsmittel hierfür zugelassen sind.
BMF, Schreiben v. 12.10.2020, IV A 4 - S 0853/19/10004 :002
Schlagworte zum Thema:
Steuerberatung, BMF-Schreiben
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1245
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.117
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.485
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
4.42035
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.535
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9896
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.957
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.400
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
2.271
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung - Anleitung und Berechnung
1.525
-
Hamburger Steuerfahndung ermittelt wegen Steuerhinterziehung bei Sicherheitsdiensten
17.07.2024
-
Niederländisches Beschaffungsverfahren und NATO-Truppenstatut
16.07.2024
-
Anpassung des UStAE im Hinblick auf Geschenke
15.07.2024
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2024
12.07.2024
-
Ertragszuschuss und organschaftliche Mehr- oder Minderabführung
10.07.2024
-
7. Aufzeichnungspflichten
04.07.2024
-
6. Anwendung des Steueraufschubs nach § 19a EStG und spätere Besteuerung
04.07.2024
-
4. Begünstigte Beteiligungen und deren Bewertung
04.07.2024
-
1. Allgemeines zur Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen
04.07.2024
-
5. Weitere Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG
04.07.2024