Bayern verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen wegen Hochwasserkatastrophe
Maßnahmen im Katastrophenerlass
Laut der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wird die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen bis 30.6.2022 verlängert.
Auch können bis 31.3.2022 weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden. Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis 31.3.2022 geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.546
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.216
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.795
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.303
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.703
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.069
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
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