Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen

Die Finanzverwaltung hat ein Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 29) UStG veröffentlicht.

Zum 1.1.2020 wurde durch das JStG 2019 in § 4 Nr. 29 UStG eine Steuerbefreiung für sonstige Leistungen von selbstständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke ihrer dem Gemeinwohl dienenden nicht steuerbaren oder ihrer nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 steuerfreien Umsätze eingeführt.

Begünstigte Zusammenschlüsse

In einem Einführungsschreiben bezieht die Finanzverwaltung aktuell Stellung. Dabei werden zunächst unionsrechtliche Grundlagen erläutert. Die Finanzverwaltung erörtert dann u.a. die Frage, wann ein begünstigter Zusammenschluss vorliegt. Dabei geht es insbesondere um folgende Punkte:

  • Selbstständigkeit des Personenzusammenschlusses
  • Begünstigte Leistungen des Personenzusammenschlusses
  • Begünstigte Tätigkeiten der Mitglieder
  • Unmittelbarkeit

Weitere Voraussetzungen

Auch das Merkmal der Wettbewerbsverzerrung wird in dem Schreiben thematisiert. Die Finanzverwaltung äußert sich zudem zur genauen Kostenerstattung.

Hinweis: In dem Schreiben wird klargestellt, dass die Befreiungsvorschrift auf Personenzusammenschlüsse im Inland beschränkt ist.

Das Schreiben greift außerdem Besonderheiten bei Zusammenschlüssen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf und trifft Anwendungsregelungen.

BMF, Schreiben v. 19.7.2022, III C 3 - S 7189/20/10001 :001


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steuerbefreiung