Einkommensteuerberechnung für Senioren
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2016 ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen.
Der Rechner berücksichtigt dabei die gängigen, für Bezieher von Alterseinkünften bedeutsamen Sachverhalte. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen, sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen.
Erläuterungen und Hinweise, sowie Links zu weiteren Informationsquellen helfen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Die Berechnung der einzelnen, für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Beträge wird detailliert dargestellt.
Alterseinkünfte-Rechner starten
- Der Alterseinkünfte-Rechner ist ein Service des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter. Er berücksichtigt nur die gängigen Standardsachverhalte und kann daher insbesondere in besonders gelagerten Einzelfällen eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
- Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der ausgewiesenen Ergebnisse besteht nicht. Maßgeblich für die Höhe der Einkommensteuer ist allein der vom zuständigen Finanzamt erlassene Steuerbescheid.
- Alle Berechnungen erfolgen anonym. Die eingegebenen Daten und die ausgewiesenen Ergebnisse werden seitens der Steuerverwaltung nicht erfasst und nicht gespeichert.
- Steuerliche Informationen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Steuern in unserer Rubrik Steuerinfos, insbesondere zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Senioren. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder an Ihr Finanzamt. Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6365
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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