Das BMF hat die Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer sowie für die Erstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt gemacht.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2012 - Anlage 1 – und
  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2012 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 –

bekannt gemacht (§ 39b Abs. 8 [Abs. 6 nach Inkrafttreten des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes] und § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG).

Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ wird gesondert hingewiesen. Die Terminologie in den Programmablaufplänen berücksichtigt bereits die Regelungen des Verfahrens zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

BMF, Schreiben v. 22.11.2011, IV C 5 - S 2361/11/10005