Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024

Die Finanzverwaltung hat den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 und die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.

Entwürfe für den Lohnsteuerabzug Dezember 2024

Bekannt gemacht wurden die Entwürfe für

  • den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2024 - Anlage 1 - und
  • ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 - sowie
  • der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens.

Verbindliche Programmablaufpläne werden später veröffentlicht

Die Auswirkungen durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 in der vorliegenden Entwurfsfassung sind dabei bereits berücksichtigt. Noch handelt es sich um Entwürfe. Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Änderungen noch möglich sind. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gemacht.

BMF, Meldung v. 13.8.2024


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