Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024

Die Finanzverwaltung hat das Bekanntmachungsschreiben zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 und die Programmablaufpläne veröffentlicht.

Lohnsteuerabzug Dezember 2024

Bekannt gemacht wurden

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2024 - Anlage 1 - und
  • ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2024 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 - sowie
  • das Bekanntmachungsschreiben.

BMF, Meldung v. 18.10.2024


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