Neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzug nach § 50a EStG

Das BZSt weist darauf hin, dass ab Ende Februar 2024 ein neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzugsverfahren nach §§ 50, 50a EStG eingeführt wird.

Das Verfahren wird derzeit für das BZSt entwickelt und wird zu einigen Änderungen führen. Über diese Änderungen informiert das BZSt auf seiner Homepage.

Versand von Informationsschreiben

Zudem wird darauf hingewiesen: "Sobald der Termin für den Start feststeht, werden entsprechende Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt eine Steuernummer für den Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt haben, versendet. Derzeit ist geplant, das Verfahren Ende Februar 2024 produktiv zu setzen."

BZSt, Meldung v. 20.12.2023


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