Neues Landesamt gegen Finanzkriminalität
Bereits im März 2023 wurde angekündigt, dass die Steuerfahndung in NRW sich neu aufstellt (vgl. News). Nun veröffentlichte das FinMin NRW weitere Informationen.
Aufbau des neuen Landesamtes LBF NRW
So soll das neuen Landesamt stufenweise aufgebaut werden:
- Das LBF tritt zum 1.1.2024 zunächst als elftes Amt neben die bestehenden Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in NRW und bündelt im ersten Schritt die bisherigen Sondereinheiten der Steuerfahndung mit überregionalem Bezug (wie die Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus oder die Zentralstelle Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung). Das FinMin weist darauf hin, dass die Schnittstellenaufgaben der Finanzverwaltung NRW bei der Bekämpfung schwerer Finanzkriminalität sowie von Geldwäsche und für fahndungsspezifische IT-Themen in eigenen Bereichen abgebildet werden.
- Im zweiten Schritt sollen zum 1.1.2025 die zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung örtlich beibehalten werden, jedoch organisatorisch in das LBF NRW integriert werden. Geplant ist in dieser Phase zudem eine personelle Aufstockung des LBF NRW.
Minister Dr. Optendrenk erklärt: "Wir wollen die finanzielle Grundlage unseres Gemeinwesens wirksam schützen und unser Land durch die Zerschlagung krimineller Strukturen für alle sicherer machen. Der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche fällt dabei eine Schlüsselrolle zu. Wir brauchen vernetztes Arbeiten, kurze Wege mit effektiven Abstimmungsprozessen, optimale Schnittstellen über Ressort- und Landesgrenzen hinweg sowie modernste digitale Ermittlungsmethoden – dafür schaffen wir mit dem neuen LBF NRW die Grundlage."
Bekämpfung digitaler Kriminalität
Beim Aufbau des LBF NRW bildet die Bekämpfung digitaler Kriminalitätsphänomene mit erheblichem Ausmaß (wie multinational aufgelegte Karussellgeschäfte zum Umsatzsteuerbetrug oder Hinterziehungsdelikte in Kombination mit Geldwäsche unter vermehrtem Rückgriff auf Kryptowährung) ein Schwerpunkt. Ein IT-Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (IT-FK) soll daher Expertise und Ressourcen bündeln, Unterstützungsleistungen für die IT-Fahndung erbringen und zentral digitale Ermittlungsmethoden – etwa den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – entwickeln und erproben.
Verzahnung mit der EU
Experten aus trafen sich nun in Brüssel, um sich über eine wirksame Behördenkooperation im Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung auszutauschen. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: "Einzelkämpfer haben keine Chance gegen Organisierte Kriminalität. Nur, wenn wir in Land, Bund und EU gleichermaßen stark aufgestellt sind und unsere Schnittstellen reibungslos funktionieren, können wir eine schnelle und nahtlose Verfolgung gewährleisten."
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
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