Umsatzsteuerliche Beurteilung von platzierungsabhängigen Preisgeldern
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Kein Leistungsaustausch
Nach jüngster Rechtsprechung erfolgt die Teilnahme an Turnieren zur Erzielung von platzierungsabhängigen Preisgeldern nicht im Rahmen eines Leistungsaustausches. Dies entschied der BFH mit Urteil v. 2.8.2018 (V R 21/16, vgl. Kommentierung) und verwies dabei u.a. auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 10.11.2016, C-432/15, Baštová).
Welche platzierungsabhängigen Preisgelder betroffen sind
Die Grundsätze der neuen Rechtsprechung gelten für platzierungsabhängige Preisgelder des Veranstalters bei
- Pferderennen und Pokerturnieren,
- sportlichen Wettbewerben,
- Schönheitskonkurrenzen,
- Ausscheidungsspielen,
- Glücksspielen und Ähnlichem.
Ausgenommen hiervor sind Leistungen eines Geldspielautomatenaufstellers oder Spielbankbetreibers. Denn hier liegt eine entgeltliche Gegenleistung vor.
Neues BMF-Schreiben veröffentlicht Änderungen im UStAE
Die Finanzverwaltung reagiert nun auf die Rechtsprechung und passt den UStAE entsprechend an. Dabei geht sie vor allem noch einmal detailliert darauf ein, wann kein Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern gegeben ist.
Anwendung und Übergangsregelung
Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Das BMF hat jedoch eine Übergangsregelung bekannt gegeben. Es wird nicht beanstandet, wenn die Beteiligten bei der Zahlung platzierungsabhängiger Preisgelder für die Teilnahme an einem vor dem 1.7.2019 stattfindenden Wettbewerb bzw. einer vor dem 1.7.2019 durchgeführten Tierleistungsprüfung einvernehmlich von einem steuerpflichtigen Entgelt ausgehen. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf den Vorsteuerabzug.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.5285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.470
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.639
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.380
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.11639
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
1.749
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.540
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024
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Änderung des AEAO infolge des Postrechtsmodernisierungsgesetzes und des JStG 2024
12.12.2024
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2025
12.12.2024