![Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern](https://www.haufe.de/image/aa010013-239350-3.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=EFYaqinaitamJvla96dPTh9tCLA4mbf-_bYa54r62gU%3D)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer geäußert.
Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer
In den gleich lautenden Erlassen geht die Finanzverwaltung insbesondere auf
- Festsetzung der Durchschnittswerte für (Elektro-)Fahrräder
- Ansatz der Bemessungsgrundlage in unterschiedlichen Zeiträumen
- Freigrenze für Sachbezüge
- Rabattfreibetrag und
- Anwendungsfragen ein.
Lesen Sie hierzu auch die Kommentierung der Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.3.2019
Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.1.2020