Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer geäußert.

Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer 

In den gleich lautenden Erlassen geht die Finanzverwaltung insbesondere auf 

  • Festsetzung der Durchschnittswerte für (Elektro-)Fahrräder
  • Ansatz der Bemessungsgrundlage in unterschiedlichen Zeiträumen
  • Freigrenze für Sachbezüge
  • Rabattfreibetrag und
  • Anwendungsfragen ein. 

Lesen Sie hierzu auch die Kommentierung der Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.3.2019

Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.1.2020


Schlagworte zum Thema:  Geldwerter Vorteil, Lohnsteuer