Steuerliche Maßnahmen für Betroffene des Hochwassers

Am 13.8.2024 entstanden in einigen Orten in Baden-Württemberg hohe Schäden durch Unwetter mit Hochwasser. Die Finanzverwaltung hat mit einem Hochwassererlass reagiert und unterstützt Betroffene.

Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Beseitigung der Schäden bei vielen Steuerpflichtigen zu beträchtlichen existenzbedrohenden finanziellen Belastungen führen wird. Aus diesem Grund soll den Betroffenen Unterstützung gewährt werden, um unbillige Härten zu vermeiden.

Inhalt des Hochwassererlasses

Der Hochwassererlass äußert sich u.a. zu:

  • Stundung im vereinfachten Verfahren
  • Einstellung von Vollstreckung (Vollstreckungsaufschub) um vereinfachten Verfahren
  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Verlust von Buchführungsunterlagen

OFD Karlsruhe, Meldung v. 8.10.2024


Schlagworte zum Thema:  Erlass, Stundung, Vollstreckung