Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Ecuador
Vereinfachungen gelten vom 16.4. bis 31.12.2016
Das BMF hat daher im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer des Erdbebens in Ecuador vorsehen. Die Vereinfachungen gelten vom 16.4.2016 bis 31.12.2016. Bund und Länder leisten damit einen Beitrag, den Opfern des Erdbebens in Ecuador schnell und unkompliziert zu helfen. Zusammen mit den bereits angelaufenen Hilfsmaßnahmen setzen die Instrumentarien ein Zeichen der Solidarität und Anteilnahme.
BMF, Schreiben v. 24.5.2016, IV C 4 - S 2223/07/0015 :014
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