Auch Spenden von gebrauchter Kleidung steuerlich begünstigt
Wer gebrauchte Schuhe, Kleidung, Decken oder ein Zelt für Flüchtlinge spendet, kann davon steuerlich profitieren: Denn beim Finanzamt können nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden an Flüchtlinge, geltend gemacht werden. Stammen diese aus dem Privatbereich ist der sogenannte gemeine Wert der Gegenstände - also der Marktwert - als Spende anzusetzen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin.
Anders als bei Geldspenden, bei denen derzeit nur ein Einzahlungsbeleg oder der Ausdruck der Online-Überweisung ausreicht, ist der Nachweis von Sachspenden jedoch etwas aufwendiger. Damit das Finanzamt die Sachspende berücksichtigt, braucht der Steuerpflichtige eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung von der gemeinnützigen Organisation, der er die Sachen gespendet hat. In dieser Bestätigung sollte der Marktwert der Sache unbedingt dargelegt werden. Diesen Wert können Spender vorab ermitteln lassen. Beispielsweise ein An- und Verkauf-Geschäft oder ein Secondhand-Laden können schriftlich bestätigen, was man aus einem Verkauf daraus erwarten könnte.
Eine weitere Methode für die Wertermittlung: Die Kaufbelege der einzelnen Textilien zu sammeln und den Wert unter Berücksichtigung der Abschreibungsregeln festzulegen. Bei gebrauchten Textilien spielt dabei der Zeitwert eine Rolle, also wie viel für die Ware trotz des Alters und Gebrauchs noch gezahlt wird. Meist wird bei Bekleidung von einem Nutzungszeitraum von zwei Jahren ausgegangen. Danach ist sie nach der Abschreibungsmethode wertlos. Bei Heimtextilien wie beispielsweise Decken gilt ein Zeitraum zwischen vier und zehn Jahren.
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