Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung ergänzt

Die Finanzverwaltung äußert sich zu Betriebsstätten ohne Personalfunktion (sog. funktionslose Betriebsstätten). Die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa) wurden ergänzt.

Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion

BMF stellt in seinem Schreiben klar, dass im Fall einer Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern kann .Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der Gewinnaufteilung können die Grundsätze der Textziffern 66 und 75 des Berichts über die Zurechnung von Gewinnen zu Betriebsstätten der OECD vom 22.7.2010 angewandt werden.

BMF, Schreiben v. 17.12.2019, IV B 5 - S 1341/19/10010 :003


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