Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 werden überarbeitet

Das BMF hat die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 an bestimmte Verbände versandt. Diese haben bis zum 6.9.2024 die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf.

Verrechnungspreise 2023

Die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 v. 6.6.2023 (VWG VP) erfolgt hinsichtlich des Themenbereichs konzerninterner Finanzierungsbeziehungen (Kapitel III. J. der VWG VP), welche u. a. die neuen Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG berücksichtigt.

BMF, Meldung v. 14.8.2024


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