Zu Unrecht festgesetzter Solidaritätszuschlag wird berichtigt
Solidaritätszuschlag entfällt für viele Steuerzahler
Seit Beginn des Jahres 2021 werden fast 90 Prozent der Einkommen- und Lohnsteuerzahler nicht mehr durch den Solidaritätszuschlag belastet. Doch in wenigen Fällen kann es beim Vorauszahlungstermin zum 10.3.2021 zur unberechtigten Festsetzung von Solidaritätszuschlag kommen. Darauf weist das LfSt Niedersachsen hin. Betroffen sind vor allem Fälle, bei denen Steuerpflichtige für das Jahr 2019 noch keine Steuererklärung abgegeben oder im vergangenen Jahr keinen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung gestellt haben. Die Finanzämter in Niedersachsen nehmen die Berichtigungen selbst vor. Steuerzahler müssen nicht selbst tätig werden.
LfSt Niedersachsen, Meldung v. 18.2.2021
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
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