CSU fordert Verdoppelung des Sparerfreibetrags
"Sparen ist persönliche Risikovorsorge. Gerade für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen sind zum Teil lebenslang aufgebaute Sparguthaben eine wesentliche Säule ihrer Existenz- und Altersabsicherung", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München.
Hohe Inflation und steigende Zinsen
Sparen müsse sich auch in Zeiten hoher Inflation und steigender Zinsen lohnen. "Der Sparerpauschbetrag muss daher auf 2.000 EUR, beziehungsweise 4.000 EUR für Verheiratete, verdoppelt werden", sagte Füracker. Der Sparerfreibetrag befreit in einer gewissen Höhe Kapitaleinkünfte von der Steuerpflicht und entlastet somit Sparerinnen und Sparer.
Erhöhung zum 1.1.2023 auf 1.000 EUR
Der Sparerfreibetrag betrug zwischen 2009 und 2022 gleichbleibend 801 EUR pro Jahr und wurde zum Jahreswechsel auf 1.000 Euro erhöht. Für Verheiratete gelten und galten jeweils doppelte Beträge. Wegen des hohen Zinsniveaus wird der 1.000 EUR hohe Pauschbetrag bereits bei einem Sparguthaben von rund 22.230 EUR voll ausgeschöpft.
Mit der viel zu geringen Erhöhung zum 1.1.2023 habe die Ampel-Regierung im Bund die Sparerinnen und Sparer im Regen stehen lassen, betonte Füracker. "Wir brauchen deutliche Entlastungen für alle Sparerinnen und Sparer." Da seit 2009 auch private Aktiengewinne unabhängig von der Haltedauer besteuert würden, leide zugleich die Attraktivität von Aktieninvestments erheblich unter den zu geringen Sparerpauschbeträgen. "Auch das wollen wir korrigieren."
Bayern setze sich seit Jahren – auch auf Bundesebene – für "eine überfällige und deutliche Erhöhung des Sparerpauschbetrages ein", so Füracker. Die schon 2019 geforderte und erst 2023 umgesetzte Erhöhung auf 1.000 EUR beziehungsweise 2.000 EUR sei aufgrund des veränderten Zins- und Inflationsumfeld "unzureichend".
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
3.239
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.4394
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
851459
-
E-Rechnung
6169
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4713
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
4141
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
400
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
380
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
264
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
231
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
26.03.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
25.03.2026
-
Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
24.03.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
24.03.2026
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
20.03.2026
-
Söder fordert Erhöhung der Entfernungspauschale
19.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
18.03.2026