DStV zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der DStV hat in einer Stellungnahme die Abschaffung der Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen gefordert.

Mit der Eröffnung des Konsultationsverfahrens hat die EU-Kommission nun die Bewertung der EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Zusammenarbeit der Finanzbehörden, der sog. DAC, begonnen. Erstmalig fließen dabei auch die bisher gewonnenen Erkenntnisse über die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle in die Bewertung ein. Diese haben ihren Ursprung in der DAC.

DStV: Anzeigepflichten bisher faktisch wirkungslos

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat in seiner Stellungnahme die Abschaffung der Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen. gefordert. Mit Beantwortung einer  kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag ( Drucksache 20/6503), habe  die Bundesregierung im vergangenen Jahr einräumen müssen, dass die ausgewerteten Anzeigepflichten bisher faktisch wirkungslos waren. Nach mehr als drei Jahren und über 27.000 Mitteilungen komme eine solche Bewertung einem echten Offenbarungseid gleich.

Aus Sicht des DStV wäre auch eine bloße Minderung des Meldeaufwands durch eine Reform zwar grundsätzlich zu begrüßen, sie würde aber nicht das eigentliche Problem, den fehlenden Nutzen der Anzeigepflichten, beheben. Dies führe auch zu rechtlichen Schwierigkeiten. Schließlich gründe sich die DAC auf der Rechtsgrundlage, dass die Maßnahmen für das Funktionieren des Binnenmarkts notwendig sind (Art. 113 und Art. 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Eine wirkungslose Meldepflicht sei aber nicht notwendig sondern unnötig.

Quelle: DStV, Meldung v. 15.7.2024
Schlagworte zum Thema:  Anzeigepflicht, Abgabenordnung