Neue Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft
Die Einführung der neuen Fortbildungsprüfung wurde auf der 100. Bundeskammerversammlung beschlossen. Das Angebot richtet sich an Steuerfachangestellte, Personen mit gleichwertiger Berufsausbildung, aber auch an Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium.
Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte
Der Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkt des/der "Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft" liegt laut Pressemitteilung der BStBK in den Bereichen
- Steuerrecht,
- Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss),
- landwirtschaftliche Betriebslehre und
- Einzelfragen berufsspezifischer Aufgaben in einer landwirtschaftlichen Buchstelle.
Die Durchführung der Fortbildungsprüfung soll durch die jeweils zuständigen Steuerberaterkammern – einzeln oder im Verbund – erfolgen. Die ersten Kandidaten können im Frühjahr 2021 die Prüfung zum Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft ablegen.
Bereits eingeführt sind der/die "Fachassistent/in Lohn und Gehalt" sowie der/die "Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling"
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