Grunderwerbsteuergesetz soll angepasst werden

Die Bundesregierung will das Grunderwerbsteuergesetz an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 anpassen.

Die Überlegungen seien dazu noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 20/2407) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSUFraktion.

Schließung von steuerlichen Schlupflöchern

Die Fraktion hatte sich unter anderem nach den Plänen der Koalition zur flexibleren Gestaltung der Grunderwerbsteuer zum Beispiel durch einen Freibetrag und nach der Schließung von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb durch Konzerne erkundigt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 338/2022

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