Grundsteuerreform im Saarland

Bei der Grundsteuerreform willl das Saarland das Bundesmodell weitgehend übernehmen. Von der Öffnungklausel für die Bundesländer soll aber trotzdem Gebrauch gemacht werden.

In einer Mitteilung vom 17.12.2020 des Ministeriums für Finanzen und Europa wird von einer ausgewogene Lastenverteilung bei Grundsteuerreform gesprochen. Während das Bundesmodell weiterhin eine Besteuerung des Grundbesitzes nach der Werterelation von Grundstücken und Gebäuden zum Ziel habe, stellten Länder wie Bayern zukünftig maßgeblich auf feste Werte für Grundstücks- und Gebäudeflächen ab. Die Wertigkeiten blieben dabei ganz oder teilweise unbeachtlich.

Dazu sagte Finanzminister Peter Strobel: "Indem wir uns am Bundesmodell orientieren, wird es weiterhin eine wertbasierte Besteuerung geben. Es wäre weder fair noch sachgerecht, wenn der Quadratmeter in einfachen Lagen genauso hoch besteuert werden sollte wie in Toplagen."

Öffnungsklausel: Differenzierung bei Steuermesszahlen

Mit der Nutzung der Öffnungsklausel soll bei der Besteuerung des Grundvermögens im Bereich der Steuermesszahlen eine Differenzierung nach Grundstücksarten vorgenommen werden. Dadurch werde die durch das Bundesmodell zu erwartende Mehrbelastung für bestimmte Grundstücksarten reguliert. „Mit landesspezifischen Messzahlen können wir auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren. Wir vermindern den Regulierungsbedarf der Kommunen durch Anpassung der Hebesätze. Außerdem fördern wir die für das Gelingen des Reformvorhabens unerlässliche Akzeptanz unter den Steuerzahlern“, so der Finanzminister.

Bisherige Regelung verfassungswidrig

2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Vor dem Saarland haben bereits Sachsen, Hamburg und Baden-Württemberg eigene Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht.

Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.


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