Hamburg legt eigenes Grundsteuermodell vor

Ziel sei, Verwerfungen am Wohnungsmarkt zu vermeiden, der Verdrängung angestammter Bewohner entgegenzuwirken und eine Mehrbelastung der Steuerzahler zu vermieden, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag bei Vorstellung der Eckpunkte.
Einteilung in "normale" und "gute" Wohnlagen
Seinen Plänen zufolge soll unabhängig von der Nutzung die Grundstücksfläche mit 0,02 Euro und die Gebäudefläche mit 0,40 Euro je Quadratmeter bewertet werden. Wohnanlagen sollen steuerlich begünstigt werden. Zur Berechnung der Lage orientiere man sich am Hamburger Mietspiegel, der die Grundstücke in "normale" und "gute" Wohnlagen einteilt.
Spekulation verhindern
Spekulation mit leeren Grundstücken soll mit der "Grundsteuer C" verhindert werden: für brachliegende Grundstücke, für die eine Baugenehmigung vorliegt, soll ein höherer Hebesatz berechnet werden. "Jeder hat jetzt fünf Jahre Zeit, sich einen Bebauungsplan für sein Grundstück zu überlegen", sagte Dressel.
Bisherige Regelung verfassungswidrig
2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Vor Hamburg hat bereits Baden-Württemberg am 28.7.2020 den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht.
Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.
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