Grundsteuergesetz Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat am 28.7.2020 den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht.

Wie die Landesregierung mitgeteilt hat, sieht das erste eigenständige und vollumfängliche Steuergesetz des Landes eine modifizierte Bodenwertsteuer für Baden-Württemberg vor. "Wir nutzen die seltene Chance, ein eigenes Steuergesetz zu erlassen. Als erstes Bundesland haben wir uns dafür entschieden, komplett vom Bundesrecht abzuweichen und einen ganz eigenen Weg zu gehen. Unser Landesgrundsteuergesetz zeugt damit nicht zuletzt von der Stärke des Föderalismus", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Als elementare, verlässliche Steuer für die Kommunen bezeichnete Finanzministerin Edith Sitzmann die Grundsteuer: "Mit unserem Bodenwertmodell haben wir ein innovatives, neues Konzept entwickelt, mit dem auch die kommunalen Landesverbände zufrieden sind. Es ist transparent und einfach, nachvollziehbar und bürokratiearm."

Hintergrund: Bundesverfassungsgericht und Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hatte das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Urteil v. 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12). Bundestag und Bundesrat verabschiedeten daraufhin insgesamt 3 Gesetze, die der Umsetzung einer Grundsteuer-Reform dienen. Für die Bundesländer ist aber eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nicht mit dem Bundesmodell, sondern mit einem eigenen abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Davon macht das Bundesland Baden-Württemberg nun Gebrauch.

Baden-Württemberg: Bodenwertmodell

Für die Bewertung sollen in Baden-Württemberg Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert miteinander multipliziert werden. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag. 

Ein großes Plus des Bodenwertmodells sei es, dass neu geschaffener Wohnraum keine höhere Besteuerung auslöse. Denn die Gebäudefläche spiele bei der baden-württembergischen Grundsteuer grundsätzlich keine Rolle.

Allein in Baden-Württemberg werden in den kommenden Jahren 5,6 Steuerobjekte neu bewertet. 2019 lagen die Grundsteuereinnahmen im Land bei knapp 1,8 Milliarden EUR, die den Kommunen zugute kommen.

Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.


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