Sachsen legt eigenes Grundsteuermodell vor

Sachsen wird bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer ein eigenes Modell anwenden. Das Kabinett hat am 29.9.2020 beschlossen, den Entwurf für ein Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform in den Landtag einzubringen. 

Ziel des Gesetzes ist nach der Mitteilung der Sächsischen Landesregierung die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen und so die Verwerfungen durch das Bundesmodell deutlich abzumildern. Dieses hätte zu einer flächendeckenden deutlichen Mehrbelastung des Wohnens geführt. "Das war für uns kein vertretbarer Weg. Deshalb haben wir ein sächsisches Grundsteuermodell entwickelt, das ausgewogener ist als das Bundesmodell", so Finanzminister Hartmut Vorjohann nach der Kabinettsitzung.

Differenzierung zwischen Nutzungsarten

Hierzu soll bei der Steuermesszahl künftig zwischen den Nutzungsarten differenziert werden. Gleichzeitig ist sei sichergestellt, dass die Einnahmen für die Kommunen insgesamt gleich bleiben und zwar ohne, dass die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer sich zu weit von den heutigen entfernen müssen.

Bisherige Regelung verfassungswidrig

2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Vor Sachsen haben bereits Hamburg und Baden-Württemberg und eigene Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht.

Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.


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