Homeoffice steuerlich fördern
Insbesondere Bürger, die sich kein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, sollen von der geplanten "Einfachvariante" profitieren, wie der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) und sein hessischer Kollege Michael Boddenberg (CDU) am Sonntag gemeinsam mitteilten.
5 Euro pro Tag absetzen
Die Initiative, die sie in den Finanzausschuss des Bundesrats einbringen wollen, sieht vor, dass pro vollem Tag im Homeoffice ein Pauschalbetrag von fünf EUR als Werbungskosten angesetzt werden kann - maximal 600 EUR pro Jahr.
Keine weiteren Voraussetzungen
Besondere Voraussetzungen in der Wohnung sind nach den Plänen der Finanzminister nicht notwendig. Sie wollten, "dass die Zusatzkosten durch Homeoffice unbürokratisch bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können", erklärten die Minister. Der Vorschlag trage "zur Steuervereinfachung bei" und könne "helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden".
Nicht der erste Vorstoß in diese Richtung
Unter anderem forderte bereits im Mai der FDP-Bundestagsabgeordnete Gerald Ullrich mehr Steuervorteile für die Arbeit daheim. "Homeoffice sollen alle steuerlich geltend machen können", sagte der Politiker. Derzeit kann nur derjenige seinen Arbeitsplatz zu Hause steuerlich geltend machen, der dafür über ein eigenes Zimmer verfügt. "Dies geht jedoch an der Realität der meisten Arbeitnehmer vorbei", bemängelte Ullrich.
Auch die CSU-Bundestagsabgeordneten gehen mit einer entsprechenden Forderung ins letzte Jahr dieser Legislaturperiode. Die Landesgruppe will Heimarbeitsplätze steuerlich ebenfalls fördern und eine "Flexi-Woche" einführen, bei der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf flexible Arbeitszeiten einigen können.
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