Bundesrat stimmt steuerlicher Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu
Das Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft von Schwulen und Lesben. Nach dem Bundestag gab der Bundesrat am Freitag grünes Licht für das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013.
Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung verheirateter Paare gesenkt. Die Ausweitung dieser Regelung auf die rund 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Mio. EUR. Hinzu kommen einmalig rund 150 Mio. EUR, weil das Verfassungsgericht eine rückwirkende Änderung der Steuergesetze zum 1.8.2001 verlangt hat - seit diesem Datum gibt es die eingetragene Lebenspartnerschaft.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
20.5729
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
7.0387
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.823449
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.7454
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
3.708
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.9041
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
2.216
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.445
-
Grundsteuer ab 2025 in Berlin
979
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
8393
-
Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung
18.11.2024
-
Grüne wollen Erbschaftsteuer vereinfachen
18.11.2024
-
Einigung über ViDA-Paket
07.11.2024
-
Reformen-Cockpit Steuern
07.11.2024
-
DAC8-Umsetzungsgesetz
06.11.2024
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
21.10.2024
-
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
21.10.2024
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
21.10.2024
-
Bürgerbewegung Finanzwende warnt Bundesrat vor Viertem Bürokratieentlastungsgesetz
17.10.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
16.10.2024