Verlustabzug nach Unternehmensübertragung
![Verlustabzug nach Unternehmensübertragung Verlustabzug nach Unternehmensübertragung](https://www.haufe.de/image/bundesverfassungsgericht-541094-6.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=gNDVpcW6Tmn2qgOR26vSVRBqnzSsOCnPLmMhF8uZ5Cg%3D)
Vorlagebeschluss des FG Hamburg
Dem Verfahren liegt ein Vorlagebeschluss des FG Hamburg aus dem Jahr 2017 zugrunde. In dem dortigen Fall hatte eine Gesellschaft (C GmbH) eine ursprünglich als Vorratsgesellschaft gegründete GmbH (A GmbH) zu 100 % im Jahr 2005 übernommen. Ein Jahr später übertrug sie einen Teilgeschäftsanteil auf eine andere Gesellschaft (D AG). Ihren verbliebenen Geschäftsanteil übertrug die C GmbH im Jahr 2008 auf die E AG. In der Folgezeit wurde die A GmbH auf die E AG verschmolzen. Nachdem die A GmbH zunächst keinen aktiven Geschäftsbetrieb führte, erwirtschaftete sie in den Jahren 2006 und 2007 Verluste, die gesondert festgestellt wurden; ab 2008 erzielte sie Überschüsse.
Finanzamt: Schädliche Anteilsveräußerung
Mit ihrer Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2008 hatte die A die Berücksichtigung des festgestellten Verlustvortrages begehrt. Das Finanzamt lehnte dies unter Hinweis auf die schädliche Anteilsveräußerung i.S.v. § 8c Satz 2 KStG a.F. (in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008) ab und setzte die Körperschaftsteuer fest; zugleich setzte es den Verlustvortrag für 2008 auf Null fest. Der Einspruch gegen diesen Verlustfeststellungsbescheid blieb erfolglos.
FG Hamburg: § 8c Satz 2 KStG a.F. verfassungswidrig
Hiergegen wandte sich die A mit ihrer Klage. Das Verfahren ruhte zunächst mit Blick auf ein beim BFH anhängiges Verfahren zu § 8c KStG a.F. (I R 14/11). Das Finanzamt erließ sodann wegen des in dieser Sache ergangenen Urteils des BFH Änderungsbescheide. Das Verfahren wurde danach wegen der noch streitigen Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 8c S. 2 KStG a.F. wieder aufgenommen. Das FG Hamburg hält § 8c Satz 2 KStG a.F. für verfassungswidrig, weil bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 % Prozent (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum Erwerb nicht genutzten Verluste nicht mehr abziehbar sind.
BRAK: Verstoß gegen Art. 3 I GG
Die BRAK schließt sich der Auffassung des Finanzgerichts Hamburg an, wonach die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c S. 2 KStG a.F. gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. Art. 3 I GG verstößt. Zudem sieht sie auch einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsfreiheit (Art. 14 I GG).
Nach Ansicht der BRAK ist es eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte, wenn die Verluste einer Kapitalgesellschaft aufgrund eines Anteilswechsels von mehr als 50 % innerhalb von fünf Jahren untergehen, dagegen aber bei einer Kapitalgesellschaft ohne Anteilswechsel in den Folgejahren durch Verrechnung mit Gewinnen steuermindernd genutzt werden können. Mit dieser und weiteren verfassungsrechtlichen Fragen setzt die BRAK sich in ihrer Stellungnahme im Detail auseinander.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
17.6919
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
9.381
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
8.1769
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
6.123451
-
Wachstumschancengesetz verkündet
3.5864
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
2.1151
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.455
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
1.3193
-
Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %
1.277
-
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
1.110
-
Steueränderungen 2025: Ertragsteuern
17.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Abgabenordnung
17.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Umsatzsteuer
17.12.2024
-
Steueränderungen 2025: Sonstige Steuerarten
17.12.2024
-
Einkommensteuertarif 2025 und Kindergelderhöhung
17.12.2024
-
Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberatern
13.12.2024
-
Rat der EU beschließt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
13.12.2024
-
Scholz für geringeren Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel
11.12.2024
-
Zweiter Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
10.12.2024
-
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bremen
06.12.2024