Festgesetztes Betriebsvermögen bei Schenkungen 2021 mehr als verdoppelt
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich das festgesetzte geschenkte Betriebsvermögen im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+128,8 %). Darunter wurde geschenktes Betriebsvermögen im Wert von mehr als 26 Mio. EUR mit insgesamt 19,1 Mrd. EUR festgesetzt. Das ist mehr als eine Verfünffachung des festgesetzten Wertes im Vergleich zum Vorjahr. Das festgesetzte geschenkte Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) stieg im Jahr 2021 auf 14,1 Mrd. EUR (+25,8 %). Das geschenkte übrige Vermögen (zum Beispiel Anteile an Kapitalgesellschaften, Bankguthaben, Wertpapiere) betrug 12,8 Mrd. EUR (+23,1 %).
Durch Schenkungen insgesamt wurden im Jahr 2021 Vermögensübertragungen in Höhe von 54,6 Mrd. EUR festgesetzt. Das waren 59,5 % mehr als im Vorjahr. Nach einem Höchststand im Jahr 2014 stiegen damit die Vermögensübertragungen durch Schenkungen erstmals wieder seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016 an und erreichten das Niveau des Jahres 2017. Seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, waren insbesondere Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig.
Vermögensübertragungen durch Erbschaften um 26,2 % gestiegen
Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 26,2 % auf 63,4 Mrd. EUR gestiegen. Hier wurden insbesondere 23,9 Mrd. EUR (+11,8 %) Grundvermögen und 34,5 Mrd EURo (+13,1 %) übriges Vermögen übertragen. Auch das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen wuchs nach einem Rückgang im Jahr 2018 im dritten Jahr in Folge. Im Jahr 2021 stieg es im Vergleich zum Vorjahr um 89,2 % auf 7,4 Mrd. EUR. Darunter hat sich das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen über 26 Mrd. EUR von 0,2 Mrd. EUR im Vorjahr auf 3,3 Mrd. EUR im Jahr 2021 erhöht.
Geerbtes und geschenktes Vermögen um 39,7 % höher als im Vorjahr
Insgesamt haben die Finanzverwaltungen in Deutschland im Jahr 2021 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 118,0 Mrd. EUR veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 39,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 30,0 % auf 11,1 Mrd. EUR Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 9,0 Mrd. EUR (+32,8 %) und auf die Schenkungsteuer 2,1 Mrd. EUR(+19,0 %).
Die im Vorjahresvergleich höheren Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer beruhen zum einen auf einem Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens auf 34,2 Mrd. EUR (+118,8 %). Darunter hat sich das übertragene Betriebsvermögen über 26 Mio. EUR (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 22,4 Mrd. EUR fast versechsfacht. Zum anderen wurden im Jahr 2021 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 7,6 Mrd. EUR (+46,5 %) und Grundvermögen von 38,0 Mrd. EUR (+16,6 %) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen erhöhte sich auf 39,7 Mrd. EUR (+11,2 %).
Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,6 Mrd. EUR stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 % an. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 121,1 Mrd. EUR ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche usw.) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 118,0 Mrd. EUR.
Methodischer Hinweis: Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung erhoben. Die dargestellten Werte fließen erst zu einem späteren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich im Tabellenband "Erbschaft- und Schenkungsteuer 2021".
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