Studie der Universität Wien: Veränderungsbereitschaft – Grundlage für Innovation
Wenn Sie wissen wollen, wie es mit der Änderungsbereitschaft des Teams in Ihrer Kanzlei steht, nehmen Sie an der Online-Befragung der Universität Wien teil, die im Rahmen des Projekts „Veränderungsbereitschaft – Grundlage für Innovation“ bis Ende Juli 2016 durchgeführt wird.
Welche Bedingungen fördern Veränderungsbereitschaft in Kanzleien?
Ziel des Projekts ist es herauszufinden, welche Bedingungen Veränderungsbereitschaft in Kanzleien und anderen Organisationen fördern. Dazu werden Kanzleien und andere Organisationen in Deutschland und Österreich befragt. Es sollen die relevanten Faktoren für Veränderungsbereitschaft, die Innovationen erst ermöglichen, sichtbar gemacht werden. Der Transformationsmanager Peter Schäfer und die Arbeitspsychologin Dr. Tabea Scheel von der Universität Wien setzen dieses Praxis-Forschungs-Projekt zu Veränderungsbereitschaft zusammen mit Kanzleiberater Ulf Hausmann um. Unterstützt wird das Projekt durch einen Innoscheck der FFG Österreich.
Nutzen für Ihre Steuerberatungskanzlei
- Kostenlose Mitarbeiterbefragung zur Veränderungsbereitschaft in der Kanzlei
- Fragebögenversion für Kanzleileitung, Teamleitung und Mitarbeiterebene
- Auswertung mit Benchmarks aus der Studie
Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte werden zu ihrem Arbeitserleben befragt. Die Daten werden anonym erhoben, vertraulich behandelt und nur Projekt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern der Universität Wien zugänglich sein. Das Ausfüllen des Fragebogens wird voraussichtlich 15-20 Minuten beanspruchen.
Die Befragung umfasst Themen wie:
- auf Personenebene: Einstellungen gegenüber Veränderungen, Selbstwirksamkeit, Resilienz/Optimismus/Neugier, Handlungsspielraum, Jobsicherheit, Arbeitszufriedenheit, Wohlbefinden, Dauer der Organisationszugehörigkeit
- Arbeitsbeziehungen: Führung, Psychologische Verträge (gegenseitige Erwartungen)
- auf Organisationsebene: Change-Vergangenheit, Organisationskultur, Strukturen, Kommunikation/Information/Partizipation
Die Ergebnisse der Studie sollen ab September 2016 zur Verfügung stehen. Zusätzliche, organisationsbezogene Auswertungen bietet das Studienteam im Nachgang an.
Hinweise:
- Aus Gründen der Sicherstellung von Anonymität gibt es eine Einzelauswertung für Kanzleien erst ab der Teilnahme von 5 oder mehr Mitarbeitern.
- Die Kanzleizugehörigkeit wird über einen Code erhoben – sollten Sie an einer kanzleispezifischen Auswertung interessiert sein, empfiehlt es sich, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem Link zur Befragung auch den Code mitzuteilen (erste und dritte Stelle Postleitzahl/letzte zwei Ziffern Gründungsjahr Kanzlei/erster Buchstabe Straßenname/zweiter Buchstabe Ort).
Für Fragen und Absprachen stehen der Autor dieses Beitrags ( www.ulfhausmann.de) sowie das Projektteam selbstverständlich zur Verfügung.
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