Bei Betriebsaufgabe aufgelöste passive Rechnungsabgrenzungsposten

Finanzamt sieht Auflösungsgewinn als laufenden Gewinn an
Ein Landwirt hatte zur Finanzierung einer Investition einen öffentlichen Zinszuschuss erhalten, den er in seinen Bilanzen passiv abgegrenzt und degressiv aufgelöst hatte. Im Streitjahr verpachtete der Kläger einen Betrieb und erklärte die Betriebsaufgabe. Die Gewinnerhöhung aus der Auflösung der verbliebenen passiven Rechnungsabgrenzung erklärte er als Teil des Aufgabegewinns. Das Finanzamt behandelte diesen Teilbetrag dagegen als Teil des laufenden Gewinns des Aufgabejahrs.
FG rechnet den Auflösungsgewinn zum Aufgabegewinn
Das Finanzgericht gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Nach seiner Auffassung ist die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung als Teil des Aufgabegewinns und nicht des laufenden Gewinns zu erfassen.
Zeitlicher und sachlicher Zusammenhang erforderlich
Bei der Abgrenzung zwischen laufendem Gewinn und Aufgabegewinn sei grundsätzlich auf den zeitlichen und wirtschaftlichen bzw. sachlichen Zusammenhang mit dem laufenden Geschäftsbetrieb einerseits und der Betriebsaufgabe andererseits abzustellen. Ein zeitlicher Zusammenhang allein genüge nicht.
Zeitlich sei der passive Rechnungsabgrenzungsposten zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe aufzulösen, weil der Betrieb danach nicht mehr weiterbesteht. Zu berücksichtigen sei zudem, dass mit dem laufenden Gewinn nur die Ertragskraft des werbenden Betriebs, nicht aber das Ergebnis aus der Aufdeckung stiller Reserven anlässlich seiner Beendigung besteuert werden kann. Entscheidend sei, dass der auslösende Vorgang wie bei der Aufdeckung stiller Reserven wirtschaftlich zum Vorgang der Betriebsveräußerung zu rechnen ist. Die Auflösung sei nicht auf Grund eines laufenden Geschäftsvorfalls, sondern wegen der Betriebsaufgabe vorzunehmen.
Revisionsverfahren
Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Revision eingelegt, die vor dem Bundesfinanzhof unter dem Az IV R 33/16 anhängig ist. Rechtsbehelfsverfahren in vergleichbaren Fallgestaltungen können deshalb ruhen.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
838
-
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
703
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
669
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
602
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
575
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
539
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
509
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
401
-
Teil 1 - Grundsätze
374
-
Anschrift in Rechnungen
327
-
Übertragung der § 6b-Rücklage in Ergänzungsbilanzen
04.04.2025
-
Unterschlagung und Untreue führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen
04.04.2025
-
Keine Erbschaftsteuer für Vermögen in einem anglo-amerikanischen Trust
04.04.2025
-
Verfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen
04.04.2025
-
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuer abgelehnt
04.04.2025
-
Organschaft und atypisch stille Beteiligung
03.04.2025
-
Alle am 3.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
03.04.2025
-
Im Tagebau genutztes Abbauland kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen
03.04.2025
-
Hessenmodell für die Grundsteuer verfassungsgemäß
02.04.2025
-
Entkräftung des Anscheinsbeweises für eine Privatnutzung eines Geschäftswagens
31.03.2025