Bundesverfassungsgericht soll über die Bettensteuer entscheiden

Immer wieder sind sie dagegen vor Gericht gezogen - mal hatten sie Erfolg, mal nicht. Jetzt werden sich Deutschlands oberste Richter mit der umstrittenen Abgabe beschäftigen. Geklagt haben zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg. Das Urteil wird jedoch bundesweit Gewicht haben.
Welche Städte erheben eine Bettensteuer?
19 Kommunen erheben nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) eine Bettensteuer. Köln hat diese 2010 als erste Stadt bundesweit eingeführt. Zahlreiche Kommunen zogen nach, einige haben diese inzwischen aber wieder abgeschafft. In Niedersachsen müssen Touristen beispielsweise nur noch in Lüneburg Bettensteuer zahlen. Osnabrück, Oldenburg, Göttingen und andere Gemeinden kassierten die Abgabe später wieder - teilweise, weil Gerichte diese gekippt hatten.
Was heißt Bettensteuer?
Touristen müssen pro Übernachtung einen bestimmten Betrag zahlen. Die Höhe ist in jeder Kommune unterschiedlich. So müssen Gäste in Bremen je nach Hotelkategorie ein bis drei Euro die Nacht berappen. In Hamburg werden je nach Nettozimmerpreis zwischen 50 Cent und mehreren Euro fällig. In Köln und Lübeck müssen Touristen fünf Prozent auf den Übernachtungspreis drauflegen. Auch die Bezeichnung variiert: Mal heißt sie City-Tax, mal Kulturförderabgabe oder Tourismustaxe. Geschäftsreisende sind seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2012 davon ausgenommen.
Was bringt die Bettensteuer den Kommunen?
Mehrere Millionen jährlich spült die Steuer in die oft klammen Kassen. Bremen nahm im vergangenen Jahr 2,4 Millionen EUR ein, Hamburg 11 Millionen. Berlin soll sie in diesem Jahr sogar 35 Millionen Euro einbringen. Die Touristen schreckt die Abgabe jedoch nicht - anders als Kritiker befürchtet hatten. Nach Angaben des Bremer Finanzressorts sind die Übernachtungszahlen trotz der Steuer gestiegen.
Was sagen die Kritiker?
Sie beklagen vor allem die damit verbundene Bürokratie und fürchten, dass Gäste wegbleiben. "Es ist für alle Beteiligten ein erheblicher Mehraufwand", sagt die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges. In manchen Kommunen müssen Gäste eine Bescheinigung vorlegen, dass sie beruflich unterwegs sind. In anderen müssen die Mitarbeiter an der Rezeption den Grund der Reise erfragen. "Wir wollen nicht, dass sie zum Schnüffeln verpflichtet werden", sagt Hartges.
Warum klagen die zwei Hoteliers vor dem Bundesverfassungsgericht?
Ihrer Ansicht nach ist die Bettensteuer verfassungswidrig. Die Abgabe sei mit einer Umsatzsteuer vergleichbar, die aber nur der Bund erheben dürfe, sagt der Rechtsanwalt Rupert Scholz von der Kanzlei Gleiss Lutz in Berlin, der die Hotels vertritt. Außerdem habe der Bund die Hotels entlastet, als er den Mehrwertsteuersatz abgesenkt habe. "Jetzt wird das von den Kommunen konterkariert."
Mit ihren Klagen waren die Hoteliers zuvor vor den Landesfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof gescheitert. Jetzt setzen sie auf die letzte Instanz. Viele ihrer Kollegen werden das Verfahren mit Spannung verfolgen: Denn wenn die Karlsruher Richter ihnen Recht geben, stünde die Bettensteuer bundesweit vor dem Aus.
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