Einmalzahlung aus einer Direktversicherung
Einmalzahlung aus einer Direktversicherung
Im Jahr 2012 erhielt die Klägerin eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung i.H. von rund 23.000 EUR. Strittig war nun die steuerliche Behandlung dieser Einmalzahlung. Das Finanzamt behandelte diese als Einnahmen nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG und setzte entsprechend Einkommensteuer fest.
Die Klägerin wehrte sich hiergegen und vertrat die Auffassung, dass die Besteuerung verfassungswidrig sei. Ihrer Ansicht nach lag hier eine Ungleichbehandlung vor, denn die Steuerbelastung wäre geringer gewesen, wenn sie sich statt der Einmalzahlung eine monatliche Rente hätte auszahlen lassen. Zudem argumentierte die Klägerin, dass die auf die Auszahlung entfallenden Krankenversicherungsbeiträge nicht in einer Summe anfielen, sondern würden auf zehn Jahre verteilt. Nach Abzug der Steuern und Krankenversicherungsbeiträge verblieben der Klägerin lediglich ca. 12.700 EUR von der Versicherungsleistung. Daher sah sie auch die Eigentumsgarantie verletzt.
Volle Besteuerung ist verfassungsgemäß
Die Klage vor dem FG Münster hatte keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Einmalzahlung unstreitig nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG als Leistung aus einer Direktversicherung zu versteuern ist. Das FG Münster führte außerdem aus, dass die volle Versteuerung auch verfassungsgemäß sei. So liege keine Ungleichbehandlung im Verhältnis zur laufenden Auszahlung einer Rente vor, da sich dies aus dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ergebe.
FG Münster, Gerichtsbescheid v. 29.10.2019, 15 K 1271/16 E, veröffentlicht mit dem Newsletter des FG Münster v. 15.12.2020
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/fuenftelregelung-34-estg-bei-direktversicherung_166_532604.html