Erstattung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger für den Geburtsmonat
In dem Urteilsfall erhielt der Kläger für sich und seine Familie bis einschließlich Mai 2015 Sozialleistungen vom Jobcenter, ab Juni 2015 nicht mehr. Das Jobcenter machte für den Mai 2015 für die in diesem Monat geborenen Zwillinge einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 103, 104 SGB X geltend, dem die Familienkasse entsprach. Das FG Münster hat entschieden, dass die Familienkasse das Kindergeld für den Monat der Geburt nicht an das Jobcenter hätte erstatten dürfen.
FG Münster, Urteil v. 30.8.2017, 7 K 561/17 Kg, veröffentlicht am 15.9.2017.
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