Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung
Sachverhalt:
Der Entscheidung lag eine komplexe grenzüberschreitende Gesellschaftsstruktur zugrunde, die sich über Deutschland und Großbritannien erstreckte (Betriebsaufspaltung über die Grenze). Fraglich war, ob die Beteiligungen von 3 Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co. KG an einer englischen Limited als Sonderbetriebsvermögen bei der deutschen KG zu werten waren und Gewinnausschüttungen der Limited als Sonderbetriebseinnahmen der 3 Kommanditisten erfasst werden mussten.
Entscheidung:
Das Finanzgericht entschied, dass auch Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft dem Sonderbetriebsvermögen II einer Personengesellschaft zugerechnet werden können, sofern es sich nicht um notwendiges Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt. Weiter erklärte das Gericht, dass die Beteiligung an einer ausländischen Betriebsgesellschaft bei einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung zum Betriebsvermögen der inländischen Besitzgesellschaft gehört. In der Folge müssen Gewinnausschüttungen, die aus der Betriebsaufspaltung resultieren, im Inland als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst werden. Hervorzuheben ist zudem die Aussage des Gerichts, dass bei (teil-)identischen gewerblichen Schwestergesellschaften die Bilanzierung der ausländischen Betriebsgesellschaftsbeteiligung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft vorrangig vor einer Bilanzierung als Sonderbetriebsvermögen II bei der Schwestergesellschaft ist.
Praxishinweis:
Ob bei einer Betriebsaufspaltung über die Grenze hinweg, bei der sich die Besitzgesellschaft im Inland und die Betriebsgesellschaft im Ausland befindet, im Inland überhaupt die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung eingreifen, wird in der Fachliteratur unterschiedlich beantwortet. Das FG bejahte diese Frage, stellte in seiner Entscheidung aber auch die Argumente der anderslautenden Literaturmeinungen dar.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Hessisches FG, Urteil v. 26.3.2015, 10 K 2347/09, Haufe Index 8029438
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024