Innergemeinschaftliche Aufwärtsverschmelzung

Das Schleswig-Holsteinische FG hat sich in einem Urteil mit grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen von Tochter-Kapitalgesellschaften auf ihre 100 %-ige inländische Mutter-Kapitalgesellschaft beschäftigt.

Vereinbarkeit mit Fusionsrichtlinie

Dabei hat das FG entschieden, dass es mit den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/133/EG vom 19. Oktober 2009 (Fusionsrichtlinie) vereinbar ist, dass nach nationalem deutschen Umwandlungssteuerrecht die tatsächlich angefallenen Kosten der Vermögensübergänge nach § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 UmwStG i. V. m. § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG den steuerfrei zu stellenden Übernahmegewinn mindern und dass gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 UmwStG i. V. m. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG vom Übernahmegewinn 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben dem Steuerbilanzgewinn der Mutter-Kapitalgesellschaft außerbilanziell wieder hinzuzurechnen sind.

Das FG Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Az beim BFH I R 17/22).

Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 24.4.2022, 1 K 181/19, Mitteilung vom 30.06.2022


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