Sachleistungen eines Kreditinstituts zu Werbezwecken

Veranstaltung zu Werbezwecken
Vor dem FG Baden-Württemberg klagte ein Kreditinstitut. Privatkunden wurden von der Klägerin zu einer Weinprobe und einem Golfturnier ein. Mit allen Kunden wurden Geschäftsbeziehungen gepflegt. In der Einladung wurden keine bestimmten Anlagen oder Beratungsgespräche erwähnt. Auch eine Übernahme der pauschalen Einkommensteuer wurde nicht erwähnt. Strittig war, ob pauschale Steuer nach § 37b EStG abzuführen ist.
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass hier kein Fall von § 37b EStG vorlag. Beim BFH ist die Revision anhängig (Az. VI R 10/21).
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.4.2021, 10 K 577/21, veröffentlicht am 6.7.2021
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
840
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
597
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
569
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
554
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
546
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
501
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
459
-
Teil 1 - Grundsätze
377
-
Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zum Solidaritätszuschlag an
352
-
Anschrift in Rechnungen
326
-
Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer
24.03.2025
-
Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
24.03.2025
-
Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG
21.03.2025
-
Alle am 20.3.2025 veröffentlichten Entscheidungen
20.03.2025
-
Aufwand aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage
19.03.2025
-
Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
18.03.2025
-
Berechnung der Beteiligungsquote bei Personengesellschaften
18.03.2025
-
Keine Gewerbesteuerpflicht für kreative Tattoos
18.03.2025
-
Ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land
18.03.2025
-
Zahlreiche Eilanträge zur Grundsteuer abgewiesen
17.03.2025