Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land

Das FG Düsseldorf hatte über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids zu entscheiden. Ein zu hoher Bodenrichtwert für ein Landschaftsschutzgebiet kann Zweifel an der Grundsteuerberechnung begründen, entschied das Gericht.

Bodenrichtwert für baureifes Land

Folgender Fall wurde verhandelt: Ein Grundstückseigentümer beantragte die Aussetzung der Vollziehung seines Grundsteuerwertbescheids. Sein 522 m² großes Grundstück liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und wird als Garten genutzt. Das Finanzamt setzte jedoch den Bodenrichtwert für baureifes Land mit 630 EUR pro Quadratmeter an. Der Antragsteller argumentierte, dass laut einer E-Mail des Gutachterausschusses der Stadt der Bodenrichtwert für vergleichbare landwirtschaftliche Flächen mit der Nutzungsart Grünland lediglich 3,50 EUR pro Quadratmeter betrage.

Wert wurde reduziert

Während des Verfahrens reduzierte das Finanzamt den Bodenrichtwert auf 78,25 EUR pro Quadratmeter, doch das FG Münster gab dem Antragsteller größtenteils recht. Es entschied, dass ein Wert über 10,50 EUR pro Quadratmeter nicht gerechtfertigt sei. Die Berechnung des Finanzamts sei nicht nachvollziehbar, und der Wert wurde stattdessen anhand anerkannter Bewertungsmethoden geschätzt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

FG Düsseldorf, Beschluss v. 9.1.2025, 11 V 2128/24 A (BG), veröffentlicht mit Newsletter März 2025


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