Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten nach Einführung der Abgeltungsteuer

Zwischen den Beteiligten war streitig, ob Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können. Der Kläger hatte seine GmbH-Beteiligung im Jahr 2001 veräußert. In der Folgezeit fielen weiterhin Schuldzinsen an, die auf die Finanzierung eines Gesellschafterdarlehens zurückzuführen waren. Der Kläger begehrte auch für die im Jahr 2009 angefallenen Schuldzinsen den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies lehnte das Finanzamt unter Hinweis darauf ab, dass seit Einführung der Abgeltungsteuer der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ausgeschlossen sei. Eine Option zur Regelbesteuerung komme im Hinblick auf die nicht mehr bestehende Beteiligung nicht in Betracht.
Das FG hat der Klage stattgegeben. Es hat darauf hingewiesen, dass der BFH den Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei im Privatvermögen gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen in seiner neueren Rechtsprechung zugelassen habe. Der im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer ins Gesetz aufgenommene Ausschluss des Abzugs tatsächlicher Werbungskosten stehe dem nicht entgegen. Die Regelung sei erstmals auf nach dem 31.12.2008 zufließende Kapitalerträge anzuwenden. Im Hinblick auf die Veräußerung der Beteiligung im Jahr 2001 könne kein Zusammenhang der Aufwendungen mit nach dem 31.12.2008 zufließenden Einnahmen bestehen.
Das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 14.11.2012, 2 K 3893/11 E
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
838
-
Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
703
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
669
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
602
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
575
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
539
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
509
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
401
-
Teil 1 - Grundsätze
374
-
Anschrift in Rechnungen
327
-
Übertragung der § 6b-Rücklage in Ergänzungsbilanzen
04.04.2025
-
Unterschlagung und Untreue führen nicht zu steuerbaren Vermögensmehrungen
04.04.2025
-
Keine Erbschaftsteuer für Vermögen in einem anglo-amerikanischen Trust
04.04.2025
-
Verfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen
04.04.2025
-
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuer abgelehnt
04.04.2025
-
Organschaft und atypisch stille Beteiligung
03.04.2025
-
Alle am 3.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
03.04.2025
-
Im Tagebau genutztes Abbauland kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen
03.04.2025
-
Hessenmodell für die Grundsteuer verfassungsgemäß
02.04.2025
-
Entkräftung des Anscheinsbeweises für eine Privatnutzung eines Geschäftswagens
31.03.2025